Seit einer Führerscheinänderung 2013 dürfen Motorradführerscheinneulinge (Klasse A2) 2 Jahre lang Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 48 PS / 35 kW Drossel fahren. Vor dieser Änderung waren es nur 25 kW. Unsere Drosseln reduzieren die Ausgangsleistung auf die zulässigen 48 PS / 35 kW Drossel. Sollte der Fahrer eines gedrosselten Fahrzeugs zu gegebenem Zeitpunkt eine Fahrerlaubnis der Klasse A erwerben, oder das Fahrzeug an eine Person mit entsprechender Fahrerlaubnis abgeben, kann das Fahrzeug einfach und kostengünstig entdrosselt werden.
Seit einer Führerscheinänderung 2013 dürfen Motorradführerscheinneulinge (Klasse A2) 2 Jahre lang Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 48 PS / 35 kW Drossel fahren. Vor...
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Seit einer Führerscheinänderung 2013 dürfen Motorradführerscheinneulinge (Klasse A2) 2 Jahre lang Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 48 PS / 35 kW Drossel fahren. Vor dieser Änderung waren es nur 25 kW. Unsere Drosseln reduzieren die Ausgangsleistung auf die zulässigen 48 PS / 35 kW Drossel. Sollte der Fahrer eines gedrosselten Fahrzeugs zu gegebenem Zeitpunkt eine Fahrerlaubnis der Klasse A erwerben, oder das Fahrzeug an eine Person mit entsprechender Fahrerlaubnis abgeben, kann das Fahrzeug einfach und kostengünstig entdrosselt werden.